Compliance
Vermittlung ohne Warenbesitz – nachvollziehbar geregelt.
Vertrauen entsteht durch überprüfbare Abläufe. Diese Seite beschreibt, in welcher Rolle Culmen Metals auftritt, welche Verträge die Zusammenarbeit absichern und an welcher Stelle die erfolgsbasierte Provision entsteht.
Rolle ohne Warenbesitz
Culmen Metals wird ausschließlich vermittelnd tätig. Kauf- und Lieferverträge kommen unmittelbar zwischen Feedstock-Anbieter, Aufbereiter und Abnehmer zustande. Daraus folgt eine klare Aufgabenteilung:
- Kein Eigentum an der Ware und kein Eigenhandel auf eigene Rechnung.
- Keine Preisspanne im Materialpreis; die Vergütung ist offengelegt.
- Keine Lagerung, kein Transport und keine Abfallbesitzerstellung auf unserer Seite.
- Beide Marktseiten kennen die Rolle des Vermittlers vor Aufnahme der Gespräche.
Vertragliche Grundlage
Vor dem Austausch identifizierender Informationen wird der Rahmen schriftlich fixiert.
- NDA
- Vertraulichkeitsvereinbarung für technische Daten, Analysen und Mengengerüste, bevor Details geteilt werden.
- NCNDA
- Non-Circumvention, Non-Disclosure Agreement: schützt die eingeführten Kontakte beider Seiten vor Umgehung und regelt die Laufzeit dieses Schutzes.
- IMFPA
- Irrevocable Master Fee Protection Agreement: legt Höhe, Berechnungsbasis, Fälligkeit und Zahlungsweg der Provision unwiderruflich fest.
- Vermittlungsvereinbarung
- Ergänzend zwischen Culmen Metals und der zahlenden Partei; deutsches Recht, Gerichtsstand Offenbach am Main.
Vom Erstkontakt bis zur Provision
Erstgespräch und Einordnung
Klärung der Marktseite, des Materials und des Zeitrahmens. Noch ohne Nennung von Gegenparteien.
NDA und Materialdaten
Nach Unterzeichnung der Vertraulichkeitsvereinbarung folgen Spezifikation, Analysewerte, Mengen und Herkunftsnachweise.
Prüfung beider Seiten
Identifizierung der Unternehmen, Sanktions- und Exportkontrollabgleich, abfallrechtliche Einordnung und Plausibilität der Herkunft.
NCNDA/IMFPA und Zusammenführung
Mit unterzeichnetem Umgehungsschutz und festgelegter Provision werden die Parteien einander vorgestellt.
Verhandlung und Musterprüfung
Die Parteien verhandeln Preis und Bedingungen direkt. Probenahme, Analyse und Freigabe erfolgen zwischen ihnen; wir begleiten den Ablauf.
Abschluss und Provision
Mit Erfüllung des vermittelten Geschäfts – Lieferung und Zahlungseingang – wird die im IMFPA vereinbarte Provision fällig.
Erfolgsbasierte Provision
- Höhe
- Je Geschäft individuell vereinbart – abhängig von Material, Menge, Marktlage und Aufwand.
- Berechnungsbasis
- Im IMFPA festgelegter Rechnungswert des vermittelten Geschäfts.
- Entstehung
- Ausschließlich bei erfolgreichem Abschluss und Erfüllung – keine Vorab- oder Bereitstellungsgebühren.
- Zahlende Partei
- Einzelvertraglich geregelt, üblicherweise die Seite, die den Zuschlag erhält.
- Transparenz
- Beide Seiten sind über Bestehen und Höhe der Provision informiert.
Prüfungen vor jeder Zusammenführung
- 01Identifizierung der beteiligten Unternehmen und der handelnden Personen.
- 02Abgleich mit EU-Sanktionslisten und Prüfung außenwirtschaftlicher Vorgaben.
- 03Abfall- und transportrechtliche Einordnung des Materials, inklusive Verbringungsfragen.
- 04Plausibilitätsprüfung von Herkunft, Analysewerten und Mengengerüst.
- 05Dokumentation der Prüfschritte für die Nachvollziehbarkeit der Lieferkette.
Unterlagen anfordern
NDA-, NCNDA- und IMFPA-Muster stellen wir auf Anfrage bereit. Nennen Sie uns Ihre Marktseite und Ihr Material.
Zur AnfrageDiese Darstellung beschreibt die übliche Vorgehensweise und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind die im Einzelfall geschlossenen Verträge.