Compliance

Vermittlung ohne Warenbesitz – nachvollziehbar geregelt.

Vertrauen entsteht durch überprüfbare Abläufe. Diese Seite beschreibt, in welcher Rolle Culmen Metals auftritt, welche Verträge die Zusammenarbeit absichern und an welcher Stelle die erfolgsbasierte Provision entsteht.

Rolle ohne Warenbesitz

Culmen Metals wird ausschließlich vermittelnd tätig. Kauf- und Lieferverträge kommen unmittelbar zwischen Feedstock-Anbieter, Aufbereiter und Abnehmer zustande. Daraus folgt eine klare Aufgabenteilung:

  • Kein Eigentum an der Ware und kein Eigenhandel auf eigene Rechnung.
  • Keine Preisspanne im Materialpreis; die Vergütung ist offengelegt.
  • Keine Lagerung, kein Transport und keine Abfallbesitzerstellung auf unserer Seite.
  • Beide Marktseiten kennen die Rolle des Vermittlers vor Aufnahme der Gespräche.

Vertragliche Grundlage

Vor dem Austausch identifizierender Informationen wird der Rahmen schriftlich fixiert.

NDA
Vertraulichkeitsvereinbarung für technische Daten, Analysen und Mengengerüste, bevor Details geteilt werden.
NCNDA
Non-Circumvention, Non-Disclosure Agreement: schützt die eingeführten Kontakte beider Seiten vor Umgehung und regelt die Laufzeit dieses Schutzes.
IMFPA
Irrevocable Master Fee Protection Agreement: legt Höhe, Berechnungsbasis, Fälligkeit und Zahlungsweg der Provision unwiderruflich fest.
Vermittlungsvereinbarung
Ergänzend zwischen Culmen Metals und der zahlenden Partei; deutsches Recht, Gerichtsstand Offenbach am Main.

Vom Erstkontakt bis zur Provision

01

Erstgespräch und Einordnung

Klärung der Marktseite, des Materials und des Zeitrahmens. Noch ohne Nennung von Gegenparteien.

02

NDA und Materialdaten

Nach Unterzeichnung der Vertraulichkeitsvereinbarung folgen Spezifikation, Analysewerte, Mengen und Herkunftsnachweise.

03

Prüfung beider Seiten

Identifizierung der Unternehmen, Sanktions- und Exportkontrollabgleich, abfallrechtliche Einordnung und Plausibilität der Herkunft.

04

NCNDA/IMFPA und Zusammenführung

Mit unterzeichnetem Umgehungsschutz und festgelegter Provision werden die Parteien einander vorgestellt.

05

Verhandlung und Musterprüfung

Die Parteien verhandeln Preis und Bedingungen direkt. Probenahme, Analyse und Freigabe erfolgen zwischen ihnen; wir begleiten den Ablauf.

06

Abschluss und Provision

Mit Erfüllung des vermittelten Geschäfts – Lieferung und Zahlungseingang – wird die im IMFPA vereinbarte Provision fällig.

Erfolgsbasierte Provision

Höhe
Je Geschäft individuell vereinbart – abhängig von Material, Menge, Marktlage und Aufwand.
Berechnungsbasis
Im IMFPA festgelegter Rechnungswert des vermittelten Geschäfts.
Entstehung
Ausschließlich bei erfolgreichem Abschluss und Erfüllung – keine Vorab- oder Bereitstellungsgebühren.
Zahlende Partei
Einzelvertraglich geregelt, üblicherweise die Seite, die den Zuschlag erhält.
Transparenz
Beide Seiten sind über Bestehen und Höhe der Provision informiert.

Prüfungen vor jeder Zusammenführung

  1. 01Identifizierung der beteiligten Unternehmen und der handelnden Personen.
  2. 02Abgleich mit EU-Sanktionslisten und Prüfung außenwirtschaftlicher Vorgaben.
  3. 03Abfall- und transportrechtliche Einordnung des Materials, inklusive Verbringungsfragen.
  4. 04Plausibilitätsprüfung von Herkunft, Analysewerten und Mengengerüst.
  5. 05Dokumentation der Prüfschritte für die Nachvollziehbarkeit der Lieferkette.

Unterlagen anfordern

NDA-, NCNDA- und IMFPA-Muster stellen wir auf Anfrage bereit. Nennen Sie uns Ihre Marktseite und Ihr Material.

Zur Anfrage

Diese Darstellung beschreibt die übliche Vorgehensweise und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind die im Einzelfall geschlossenen Verträge.